Haushaltshilfe §38 SGB V

Der Anspruch über eine Haushaltshilfe umfasst folgende Voraussetzungen:

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• Sie müssen ins Krankenhaus

• Sie benötigen eine häusliche Krankenpflege

• Sie sind in einer ambulanter- oder stationärer medizinischer Vorsorge- oder

 --Rehabilitationsmaßnahme

• Es besteht eine Schwangerschaft oder eine Entbindung steht bevor

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Weitere Voraussetzungen:

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• Es gibt keine andere im Haushalt lebende Person, die den Haushalt weiterführen kann

• Ein im Haushalt lebendes Kind, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch

--nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist

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dann sind Sie hier bei uns genau richtig!

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Wir können Ihnen eine passende Haushaltshilfe anbieten.

Die Haushaltshilfe umfasst alle Tätigkeiten, die zum Führen eines Haushaltes gehören, wie z.B.

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• Kinderbetreuung

• Essenszubereitung

• Wohnungsreinigung

• Kleiderpflege

• Begleitung zum Arzt

• Einkaufen und Besorgungen erledigen etc.

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Stellen Sie mit Ihrem Arzt/Ärztin bei Ihrer Krankenkasse eine Antrag auf "Familienpflege" oder Haushaltshilfe.

In der Regel übernimmt die Krankenkasse die Kostenübernahme, wenn eine ärztliche Bescheinigung über Grund und Umfang der Haushaltshilfe vorliegt.

Erst bei einer vorliegende Genehmigung können Sie unsere Leistungen abrufen.

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Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Rufen Sie uns an.

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Kontakt:

 

Britta Kraut

Albtal Pflege-Team

Dobelstraße 22

76307 Karlsbad

 

Sie erreichen uns:

Mo - Fr

08:00 - 16:00

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07202 2398

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Außerhalb unserer Geschäftszeiten erreichen Sie uns jederzeit über unseren Notdienst unter der 

0171 6380066