Pflegeleistung nach SGB XI

Um finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse zu erhalten, muss nicht nur ein bestimmter Pflegebedarf bestehen, sondern auch sehr viele Verwaltungsauflagen eingehalten werden. 

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Daher ist es ratsam, sich frühzeitig über die genauen Regelungen zu informieren.

Bevor Leistungen von der Krankenversicherung oder der Pflegeversicherung bezogen werden können, ist es notwendig, einen Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen.

In der Folge wird eine Begutachtung durchgeführt, deren Ablauf darauf ausgerichtet ist, den tatsächlichen Pflegebedarf einer Person zu analysieren und anhand bestimmter Merkmale den exakten Pflegegrad zu ermitteln.

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Je nach Pflegegrad erhält der Pflegebedürftige eine auf Ihn individuell ausgerichtete Pflegeleistung.

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Es kann zwischen:

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• Häusliche Pflegehilfe

• Pflegegeld

• zusätzliche Betreuungsleistungen (für Demenzkranke, geistig behinderte oder  psychisch

--kranke Menschen)

• Tages- und Nachtpflege

• Vollstationäre Pflege

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unterschieden werden.

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