Pflegehilfsmittel §40 SGB XI

Neben der Krankenversicherung bietet auch die Pflegeversicherung Pflegehilfsmittel, technische Pflegehilfsmittel und Unterstützung bei der Wohnraumanpassung, um die Versorgungssituation zu verbessern.

Es gibt drei Gründe, Pflegehilfsmittel über die Pflegeversicherung zu beziehen.

Diese sind:

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• die Pflege zu erleichtern ( z.B. Nutzung eines Wannenlifters)

• Beschwerden des Pflegenden zu lindern ( z.B. Lagerungshilfen)

• dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen

--( z.B. Rollator)

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Pflegeverbrauchsmittel 

--Einmalhandschuhe, Einmalunterlagen, Desinfektionsmittel etc. werden nach Aufwand

--bis zu einer Höhe von max. 40,00 Euro pro Monat übernommen.

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technische Pflegehilfsmittel 

--Pflegebetten, Rollatoren oder Hausnotrufgeräte werden vorrangig leihweise zur

--Verfügung gestellt. Wartungen und Reparaturen werden bei Bedarf übernommen.

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Unterstützung bei der Wohnraumanpassung

--der Umbau eines Bades oder Einbau eines Treppenliftes etc. werden je nach Umfang

--und Aufwand bis zu einer Höhe von 4.000,00 Euro pro Pflegebedürftigen

--bezuschusst.

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