Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI höchstens 1.612,00 € und längstens
42 Tage je Kalenderjahr; auch stundenweise möglich.

Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI höchstens 1.612,00 € und längstens
56 Tage je Kalenderjahr
Beratungsbesuch müssen nach § 37 SGB XI Abs. 3 bei Erhalt von Geldleistungen:
   - Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich Anspruch
   - Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich Anspruch
Die Beratungsbesuche sind für den Pflegebedürftigen bzw. Versicherten kostenfrei
Individuelle Pflegeschulung, unter anderem in der häuslichen Umgebung
nach
§ 45 SGB XI


Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45a und 45b SGB XI
Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5 in Höhe von 125,00 € monatlich
Kurse "Häusliche Pflege" und Gesprächskreise nach §45 SGB XI
Beratung und Schulung zu Hause beim Pflegebedürftigen nach §45 SGB XI 
Wir beraten Sie gerne! 
alle Angaben ohne Gewähr