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Fahrpauschalen werden generell je Hausbesuch erhoben,
hierzu gibt es folgende Ausnahmen:
Ab der Versorgung einer 2. Person im Betreuten Wohnen gilt:
Pflegegrad Fahrpauschale
2 höchstens 1 Einsatz pro Tag abrechenbar
3 höchstens 2 Einsätze pro Tag abrechenbar
4 und 5 höchstens 3 Einsätze pro Tag abrechenbar
2. Bei Versicherten der IKK und BKK´s gilt:
Die Höhen der Fahrpauschalen belaufen sich bei Kombination von
Behandlungspflegen und Sachleistungen der Pflegeversicherung
pro Einsatz auf 2,38 €.
 
3. Bei Versicherten der Ersatzkassen, AOK und LKK gilt:
Die Höhen der Fahrpauschalen belaufen sich bei Kombination von Behandlungspflegen und Sachleistungen der Pflegeversicherung
pro Einsatz auf 2,38 €.