Laut MDK - Für die Begutachtung und Genehmigung darf eine 2. Pflege-
kraft eingesetzt werden. Es müssen zudem alle Möglichkeiten an Pflege-
hilfsmitteln ausgeschöpft sein.
Folgende Abrechnungssätze gelten für die 2. Pflegekraft:
   
Mitarbeiterqualifikation Anteil am Modulpreis
Pflegefachkraft 50 % der Modulpreise
Hauswirtschaftsfachkraft 50 % der Modulpreise
Ergänzende Hilfe 50 % der Modulpreise
FSJ 30 % der Modulpreise