Leistungs-
paket
Leistungsinhalt Pflegefach-kraft Ergänz. Hilfe BFD/FSJ
1 Große Toilette 29,79 € 20,43 € 13,89 €
2 Kleine Toilette 19,93 € 13,71 € 9,32 €
3 Transfer / An- und Auskleiden 10,61 € 7,28 € 4,95 €
4 Hilfe bei Ausscheidungen 13,22 € 10,04 € 6,83 €
5 Derzeit nicht belegt - - -
6 Spezielles Lagern 10,34 € 7,09 € -
7 Mobilisation 10,34 € 7,09 € -
8 Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 7,15 € 4,87 € 3,31 €
9 Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 24,99 € 17,13 € 11,65 €
10 Verabreichung von Sondennahrung mittels Spritze, Schwerkraft oder Pumpe 12,06 € - -
11 Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung (Preis je angefangene ¼ Std.) 12,06 € 8,27 € 5,63 €
12 Zubereitung einer einfachen Mahlzeit 14,06 € 10,95 € 7,45 €
13 Essen auf Rädern 3,14 € 3,14 € 3,14 €
14 Zubereitung einer (in der Regel warmen) Mahlzeit 32,82 € 25,57 € 17,39 €
15 Einkauf und Besorgungen (Preis je angefangene ¼ Std.) 12,06 € 8,27 € 5,63 €
16 Waschen, Bügeln, Putzen (Preis je angefangene ¼ Std.) 12,06 € 8,27 € 5,63 €
17 Vollständiges Ab- und Beziehen des Bettes 5,95 € 4,66 € 3,17 €
18 Beheizen 8,99 € 7,05 € 4,79 €
19 Erstbesuch 36,70 € - -
20 Folgebesuch 20,19 € - -
21 Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
(Preis je angefangene ¼ Std.)
12,06 € 8,27 € 5,63 €
22 Organisation des Alltags / der Haushaltsführung
(Preis je angefangene ¼ Std.)
12,06 € 8,27 € 5,63 €
alle Angaben ohne Gewähr   Stand 01.Januar 2020 - 31.Dezember 2020
Zusatzkosten nach SGB XI Preis
Feiertagszuschlag je Einsatz an Sonn- und Feiertagen, Heiligabend und Silvester 2,76 €
Nachtzuschlag je Einsatz zwischen 20.00 – 06.00 Uhr 2,69 €
Zuschlag je Einsatz an Samstagen in der Zeit ab 13.00 Uhr 1,83 €
Wegekostenpauschale bei Erbringung von reinen Sachleistungen der Pflegeversicherung 4,23 €
Wegekostenpauschale bei Erbringung von SGB XI und SGB V Leistungen 2,38 €
Ausbildungsumlage je Einsatz 0,59 €
Investitionskosten (müssen immer
Privat bezahlt werden)
1,75 €
KM-Pauschale mit Dienstfahrzeug bei Einkauf/Besorgung und Hilfe bei Verlassen der Wohnung 0,50 € (immer Privat zu entrichten)
alle Angaben ohne Gewähr Stand 01.Januar 2020 - 31.Dezember 2020
Gerne können wir einen Kostenvoranschlag für Sie erstellen!
Die Leistungspakete, an denen kein Preis angegeben ist, dürfen laut Pflegekasse nicht von allen Mitarbeitern erbracht werden. Die Preise gelten auch bei laufenden Einstufungsverfahren für einen Pflegegrad, d.h. sie sind Privatzahler bis zur Genehmigung durch den Medizinischen Dienst (MDK).
  
Bitte beachten Sie: Die Leistungspaketpreise sind gesetzliche Vorgaben und sind bei allen Pflegediensten in Baden-Württemberg gleich.