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Fahrpauschalen
werden generell je Hausbesuch erhoben, hierzu gibt es folgende Ausnahmen: |
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Ab der Versorgung einer 2. Person im Betreuten Wohnen gilt: | ||
Pflegegrad | Fahrpauschale | |
2 | höchstens 1 Einsatz pro Tag abrechenbar | |
3 | höchstens 2 Einsätze pro Tag abrechenbar | |
4 und 5 | höchstens 3 Einsätze pro Tag abrechenbar | |
2. | Bei Versicherten der IKK und BKK´s gilt: | |
Die Höhen der
Fahrpauschalen belaufen sich bei Kombination von Behandlungspflegen und Sachleistungen der Pflegeversicherung pro Einsatz auf 2,38 €. |
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3. | Bei Versicherten der Ersatzkassen, AOK und LKK gilt: | |
Die Höhen der
Fahrpauschalen belaufen sich bei Kombination von Behandlungspflegen
und Sachleistungen der
Pflegeversicherung pro Einsatz auf 2,38 €. |
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