Laut MDK - Für die Begutachtung und
Genehmigung darf eine 2. Pflege- kraft eingesetzt werden. Es müssen zudem alle Möglichkeiten an Pflege- hilfsmitteln ausgeschöpft sein. Folgende Abrechnungssätze gelten für die 2. Pflegekraft: |
|
Mitarbeiterqualifikation | Anteil am Modulpreis |
Pflegefachkraft | 50 % der Modulpreise |
Hauswirtschaftsfachkraft | 50 % der Modulpreise |
Ergänzende Hilfe | 50 % der Modulpreise |
FSJ | 30 % der Modulpreise |